24 - 1 Maculinea arion Schwarzgefleckter Ameisenbläuling
Gemäss FFH-Richtlinie, Anhang IV geschützt. HUEMER (2001) schreibt dazu Vorarlberg betreffend: "Landesweite oder regionale Extinktionswahrscheinlichkeiten scheinen aber durch den Verbreitungsschwerpunkt in der montanen/subalpinen Stufe, oft in anthropogen weitgehend unbeeinflussten Gebieten, nicht gegeben zu sein."